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- Urheber eines Werkes ist laut dem Urheberrechtsgesetz in
Deutschland und Österreich derjenige, der es geschaffen hat.
- Damit genießt er den vollen Schutz des Urheberrechts.
- Anders als in den angloamerikanischen Ländern, wo die
Urheberschaft durch Eintragung in ein Copyright-Register
dokumentiert werden muss, ist eine besondere Registrierung dazu in
Deutschland und Österreich nicht nötig.
- Wenn Sie ein Werk veröffentlichen, sollten Sie auf jeden Fall
mit einem Copyright-Vermerk auf Ihre Rechte hinweisen.
- Dieses habe ich hiermit auf
www.resep.de ausdrücklich getan.
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