• Urheber eines Werkes ist laut dem Urheberrechtsgesetz in Deutschland und Österreich derjenige, der es geschaffen hat.
  • Damit genießt er den vollen Schutz des Urheberrechts.
  • Anders als in den angloamerikanischen Ländern, wo die Urheberschaft durch Eintragung in ein Copyright-Register dokumentiert werden muss, ist eine besondere Registrierung dazu in Deutschland und Österreich nicht nötig. 
  • Wenn Sie ein Werk veröffentlichen, sollten Sie auf jeden Fall mit einem Copyright-Vermerk auf Ihre Rechte hinweisen.
  • Dieses habe ich hiermit auf www.resep.de ausdrücklich getan.